Der Feuerwehrdienst erfüllt die Aufgaben, die laut dem ministeriellen Rundschreiben vom 29. November 1967, vervollständigt durch das Rundschreiben vom 17. Dezember 1970 vorgesehen sind :
jegliche Arten von Bränden und Feuer
Transport und Hilfe für einen Erstickenden oder einen Ertrinkenden/eventuell mit Sauerstoffzufuhr
Explosionen
Person, die in einem Fahrstuhl eingeschlossen ist
Person, die auf einem Dach geflüchtet ist (u.a. ein Geistesgestörter)
Rettung von verschütteten Personen
Rettung einer Person, die unter oder in einem Fahrzeug eingeklemmt ist
Nottransport eines Kranken oder eines Unfallopfers, das sich auf öffentlicher Straße oder auf öffentlichen Plätzen befindet
Befreiung einer Person, die durch Elektrizität verletzt wurde
Befreiung eines Kanalarbeiters (bei Erstickungsanfall)
Rettung einer Person aus einer Zisterne, aus einem Kanal oder aus einem Weiher usw.
Bei Versperrung der Zufahrtswege mit Gefahr für Personen und Güter
Befreiung von eingeklemmten Personen in einer Maschine
Leeren und Auspumpen von überschwemmten Kellern (infolge von Überschwemmungen oder eines Bruches einer unterirdischen Wasserleitung)
Eingriff bei schädlichen Gasausbrüchen in Wohnhäusern
Bei Dampfausbruch in Wohnhäusern
Bei überhitzten Heizöfen
Entlüftung von Räumen, die durch Rauch oder Gas erfasst worden sind oder die Entlüftung von Gefrierräumen
Intervention bei einem Flugzeug in Schwierigkeiten
Intervention bei Überschwemmungen und Katastrophen
Neutralisation von ausgetretenen Benzin- Mazout- oder säurehaltigen Flüssigkeiten
Suche von radioaktiven Quellen, die eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen können (diese Bestimmungen sind gemeinsam festzulegen durch den Herrn Innenminister und den Herrn Gesundheitsminister, laut Königlichem Erlass vom 28. Februar 1963)